Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde als juristische Person. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Das sind zum Beispiel:
finanzielle Angelegenheiten
Einstellung von Mitarbeitern
Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien
Betrieb von Kindertagesstätten
andere Rechtsgeschäfte
Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge- insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates- sicher. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat
Dem Kirchenvorstand gehören die folgenden Mitglieder an:
Pfarrer Dr. theol. habil. Artur Żuk (Vorsitzender)
Stephan Hänsch (Stellv. Vorsitzender)
Thomas Hettwer
Stephan Klimke
Christian Pierdel
Karola Richter
Gabriele Wirges